Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der freiberuflichen Texterin Mag. Monika Kräftner („Auftragnehmerin“) und ihren „Auftraggebern“. Grundsätzlich sind beide Parteien damit einverstanden, die Kommunikation (Angebot, Rechnung, Absprachen zum jeweiligen Projekt) per E-Mail zu akzeptieren und die daraus resultierenden Risiken selbst zu tragen.
1. Termine, Lieferfristen
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten vernachlässigt. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel rügt. Bestehen wesentliche Abweichungen und rügt der Auftraggeber diese, wird die Auftragnehmerin diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
2. Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrecht
a) Mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung (Rechnungsbetrag) erwirbt der Auftraggeber ein zeitlich wie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer kreierten Texten, Ideen und Konzepten oder Werbemitteln. Die Übertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
b) Die Auftragnehmerin darf die von ihr kreierten Texte, Ideen, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer.
c) Der Umfang der Leistung sowie die geschuldete Vergütung werden zuvor im Angebot der Auftragnehmerin ausgewiesen. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmerin (siehe Anhang). Diese sind Bestandteil des Vertrags. Mehraufwand der Auftragnehmerin, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht auf einer rechtzeitigen Mängelrüge des Auftraggebers beruhen, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmerin berechnet. Verzichtet der Auftraggeber auf einen Teil der angebotenen Leistung, wie beispielsweise eine Korrekturphase, berechtigt dies nicht zum Rechnungsabzug.
d) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
e) Die Auftragnehmerin darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
f) Im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Kampagnen- oder Werbeideen dürfen vom Auftraggeber erst nach Zahlung einer Rechnung der Auftragnehmerin gemäß Punkt 2c dieser AGB verwendet werden, die die betreffende Konzeption/Werbeidee als Einzelposition aufführt. Die Zahlung eines Präsentationshonorars berechtigt noch nicht zur Verwendung des Präsentationsinhalts.
g) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber der Auftragnehmerin freigegeben hat, gilt bezüglich des Honorars der Auftragnehmerin, dass dieses wie im Angebot festgelegt in voller Höhe zu bezahlen ist.
3. Sozialversicherung und Einkommensteuer
Die Auftragnehmerin ist für die Bezahlung der Sozialversicherung und der Einkommensteuer selbst verantwortlich.
4. Haftung und Gewährleistung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, geliefertes Textmaterial auf seine sachliche und orthographische Richtigkeit hin zu prüfen und dem Auftragnehmer eine korrigierte Fassung des Entwurfs zu übermitteln. 100%ige Richtigkeit der Texte hinsichtlich Tippfehler, Orthographie und Grammatik kann nur durch ein gesondertes Lektorat sichergestellt werden, das zusätzlich beauftragt werden muss bzw. durch die Auftragnehmerin vermittelt wird.
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Textes/der Kreation (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) obliegt dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die in den Texten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Auftragnehmerin dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und ggf. von Bild- und Toninhalten. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z.B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftraggeber die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen.
5. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Anwendbar ist österreichisches Recht, Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht in Graz.
AGB, Stand 1.1.2020